Informationen rund um Ihren Aufenthalt in unserem Krankenhaus
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Behandlung in unserem Haus entschieden haben.
Wir möchten Ihnen die Aufnahme erleichtern und Ihre Wartezeit bei der administrativen Patientenaufnahme verkürzen. Daher bitten wir Sie, die unten aufgeführten Unterlagen – sofern sie auf Sie zutreffen - auszudrucken, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei den Mitarbeitenden der administrativen Patientenaufnahme abzugeben.
Bitte halten Sie außerdem Ihre Versichertenkarte, den Personalausweis sowie Vorsorgevollmacht / Betreuerausweis / Betreuungsverfügung zur Vorlage bereit.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt mit unserer Patientenaufnahme in Verbindung setzen:
- Telefon: 0911 5699 212 oder 0911 5699 216
- E-Mail: patientenaufnahme@theresien-krankenhaus.de
Herzlichen Dank!
Ihr Team der administrativen Patientenaufnahme
Kontakt
- Aufnahme
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Unser Aufnahmeteam erwartet Sie
Montag bis Donnerstag
von 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag
von 7:30 bis 14:00 Uhr
Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie
1. die Geburt Ihres Kindes anmelden und
2. Kindergeld beantragen.
Was Sie mitbringen sollten
Als Stauraum für Ihr Gepäck stehen Ihnen ein Kleiderschrank und ein Nachttisch zur Verfügung. Für persönliche Dinge können Sie den kleinen Safe in Ihrem Schrank nutzen.
Im Allgemeinen brauchen Sie nur wenig Geld während Ihres Krankenhausaufenthaltes (zum Beispiel für die Telefonkarte). Größere Geldbeträge und Wertsachen lassen Sie bitte zu Hause, da wir hierfür keine Haftung übernehmen. Im Bedarfsfall können Sie einen größeren Betrag gegen Quittung bei der administrativen Patientenaufnahme hinterlegen.
Hier eine Liste mit den wichtigsten persönlichen Dingen, die je nach Aufenthaltsdauer wichtig sind:
- Waschutensilien und Körperpflegemittel
- Hand- und Taschentücher
- Nachthemden/Schlafanzüge
- Unterwäsche
- Rutschfeste Hausschuhe
- Morgenmantel oder Trainingsanzug
- Brille/Hörgerät
- Gehstock
- Angepasste Stützstrümpfe
- Eventuell Kopfhörer mit Klinkenstecker für unsere Rundfunk- und Fernsehanlage
- Wenn vorhanden: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Berücksichtigen Sie bitte, dass der Platz in den Mehrbettzimmern begrenzt ist. Nehmen Sie nur das Nötigste mit.
Ausleihe eines Telefons
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus Martha-Maria St. Theresien am Standort Mommsenstraße telefonisch erreichbar sein möchten, haben Sie die Möglichkeit ein mobiles Telefongerät auszuleihen.
Aus- und Rückgabe des Telefons
Die Aus- und Rückgabe des mobilen Telefons erfolgt an der Patienteninformation am Haupteingang des Krankenhauses täglich von 8 bis 18 Uhr. Sollten Sie außerhalb dieser Zeit entlassen oder kurzfristig in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, bitten wir Sie das Telefon beim Pflegepersonal abzugeben.
Kosten
Für die Ausleihe des Telefons werden einmalig 50 Euro Pfand sowie pauschal 2 Euro Telefongebühr pro Tag fällig. Am Rückgabetag wird keine Gebühr berechnet. Patientinnen und Patienten auf der Premiumstation wird keine Gebühr in Rechnung gestellt.
Abrechnung
Das Pfand muss bar oder mittels EC-/Kreditkarte bei der Ausgabe des Telefons an der Patienteninformation bezahlt werden. Bei der Rückgabe erhalten Sie den Pfandbetrag abzüglich der fälligen Gebühren zurück. Sollten Sie das Telefon länger als 25 Tage geliehen haben, wird eine Nachzahlung der Gebühr für jeden weiteren Tag abzüglich des Rückgabetages fällig. Die Nachzahlung der Gebühr erfolgt bei der Rückgabe des Telefons. Sollten Sie das Telefon bei dem Pflegepersonal abgegeben haben, erhalten Sie eine Gutschrift/eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
Als gesetzlich versicherter Patient*in haben Sie Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement. Dieses beginnt bereits bei der Aufnahme mit der Unterzeichnung der entsprechenden Einwilligung. Im Verlauf Ihrer Behandlung stellt unser multiprofessionelles Team fest, ob und in welchem Umfang ein nachstationärer Versorgungsbedarf besteht. Ist dies der Fall unterstützen Sie unsere Mitarbeiter*innen bei der Organisation notwendiger Maßnahmen.
Sie erhalten zum Beispiel Hilfe bei der Sicherstellung der häuslichen Pflege, einer Kurzzeit- oder Dauerpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, Beschaffung von zwingend notwendigen Hilfsmittel, Beantragung einer Anschlußheilbehandlung oder geriatrischen Rehabilitation. Unser Sozialdienst wird sich im Bedarfsfall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Am Tag der Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Arztbrief für den weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt, die gegebenenfalls notwendigen Hilfs- und Arzneimittelverordnungen für den Zeitraum von maximal sieben Tagen sowie falls erforderlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Hinweis: Alle Patienten sind – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – auf Grund der Regelung des § 630c BGB über die nach der Behandlung zu ergreifenden Maßnahmen zu informieren.