Anmeldung, Aufnahme und Aufenthalt

Was Sie mitbringen sollten

Liebe Patientinnen und Patienten,

wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt und die Vertragsunterlagen finden Sie hier zum Download.

Ausleihe eines Telefons

Falls Sie während Ihres Aufenthaltes im St. Theresien-Krankenhaus telefonisch erreichbar sein möchten, haben Sie ab dem 01.11.2022 die Möglichkeit ein mobiles Telefongerät auszuleihen.

Aus- und Rückgabe des Telefons

Die Aus- und Rückgabe des mobilen Telefons erfolgt an der Patienteninformation am Haupteingang des Krankenhauses täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr. Sollten Sie außerhalb dieser Zeit entlassen oder kurzfristig in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, bitten wir Sie das Telefon bei dem Pflegepersonal abzugeben.

Kosten

Für das Ausleihen des Telefons werden einmalig 50,00 € Pfand sowie pauschal 2,00 € Telefongebühr täglich fällig. Am Rückgabetag wird keine Gebühr berechnet. Patientinnen und Patienten auf der Premiumstation wird keine Gebühr in Rechnung gestellt.

Abrechnung

Das Pfand muss bar oder mittels EC-/Kreditkarte bei der Ausgabe das Telefon an der Patienteninformation bezahlt werden. Bei der Rückgabe erhalten Sie den Pfandbetrag abzüglich der fälligen Gebühren zurück. Sollten Sie das Telefon länger als 25 Tage geliehen haben, wird eine Nachzahlung der Gebühr für jeden weiteren Tag abzüglich des Rückgabetages fällig. Die Nachzahlung der Gebühr erfolgt bei der Rückgabe des Telefons. Sollten Sie das Telefon bei dem Pflegepersonal abgegeben haben, erhalten Sie eine Gutschrift/eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung.

Kontakt

Unser Aufnahmeteam erwartet Sie

Montag bis Donnerstag
von 7:30  bis 15:30 Uhr
Freitag
von 7:30 bis 14:00 Uhr

Informationen, Unterlagen und Verträge zum Download für unsere Patientinnen und Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

wir freuen uns sehr, dass Sie sich bei Ihrer Behandlung für unser Haus entschieden haben.  

Wir möchten Ihnen die Aufnahme erleichtern und Ihre Wartezeit bei der administrativen Patientenaufnahme verkürzen. Daher bitten wir Sie, die unten aufgeführten Unterlagen – sofern sie auf Sie zutreffen - auszudrucken, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei den Mitarbeitenden der administrativen Patientenaufnahme abzugeben.

Bitte halten Sie außerdem Ihre Versichertenkarte, den Personalausweis sowie Vorsorgevollmacht / Betreuerausweis / Betreuungsverfügung zur Vorlage bereit.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt mit unserer Patientenaufnahme in Verbindung setzen:

0911 5699-216

0911 5699-273

aufnahme@theresien-krankenhaus.de

Herzlichen Dank!

Ihr Team der administrativen Patientenaufnahme

Downloads Aufnahmeunterlagen
Aufnahmeunterlagen für gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahler*innen: Zusätzlich für Patientinnen in der Frauenklinik: Stadt Nürnberg: Kombiantrag Geburt und Kindergeld

Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie
1. die Geburt Ihres Kindes anmelden und
2. Kindergeld beantragen.

Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

Als gesetzlich versicherter Patient*in haben Sie Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement. Dieses beginnt bereits bei der Aufnahme mit der Unterzeichnung der entsprechenden Einwilligung. Im Verlauf Ihrer Behandlung stellt unser multiprofessionelles Team fest, ob und in welchem Umfang ein nachstationärer Versorgungsbedarf besteht. Ist dies der Fall unterstützen Sie unsere Mitarbeiter*innen bei der Organisation notwendiger Maßnahmen.

Sie erhalten zum Beispiel Hilfe bei der Sicherstellung der häuslichen Pflege, einer Kurzzeit- oder Dauerpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, Beschaffung von zwingend notwendigen Hilfsmittel, Beantragung einer Anschlußheilbehandlung oder geriatrischen Rehabilitation. Unser Sozialdienst wird sich im Bedarfsfall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Arztbrief für den weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt, die gegebenenfalls notwendigen Hilfs- und Arzneimittelverordnungen für den Zeitraum von maximal sieben Tagen sowie falls erforderlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Hinweis: Alle Patienten sind – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – auf Grund der Regelung des § 630c BGB über die nach der Behandlung zu ergreifenden Maßnahmen zu informieren.

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